Wie viele Erholungstage Ihnen jährlich zustehen, wie es sich mit Ihrem Urlaub bei Kündigung verhält, ob Teilzeitarbeit etwas an Ihrem Anspruch ändert und viele weitere Antworten lesen Sie im folgenden Artikel.
Wie viel Erholungsurlaub steht mir gesetzlich zu
Jeder Arbeitnehmer – Auszubildende ausgeschlossen - hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das ist Fakt und wird in §1 des Bundesurlaubsgesetzes geregelt. In Zahlen haben Sie einen jährlichen Anspruch auf 24 Tage bezahlten Urlaub bezogen auf eine 6-Tage Arbeitswoche.
Wenn Sie also von Montag bis Freitag arbeiten, dann stehen Ihnen gesetzlich 20 Tage, also 4 volle Wochen, Urlaub zu. Bei einer 3-Tage Woche verbleibt zwar nur ein Anspruch von 12 Tagen, jedoch sind auch dies 4 volle Wochen, da Sie selbstverständlich nur für Tage Urlaub nehmen müssen an denen Sie sonst auch arbeiten.
Urlaub muss Ihnen Ihr Arbeitgeber erst dann gewähren, wenn Sie mindestens 6 Monate im Unternehmen angestellt sind, denn erst dann erwerben Sie den Anspruch.
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Urlaubsentgelt - wie viel wird mir gezahlt
Zur Berechnung des Urlaubsentgeltes werden die letzten dreizehn Wochen Ihres Verdienstes ermittelt. Davon werden gegebenenfalls Überstunden abgezogen und erhaltene Sachleistungen raufgerechnet. Sollten Sie innerhalb der vergangenen 13 Wochen Kurzarbeit geleistet haben oder unverschuldete Arbeitsausfälle gehabt haben, bleiben diese in der Berechnung zu Ihren Gunsten außen vor. Was viele nicht wissen: das Urlaubsgeld ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.
Wie sieht es mit meinem Urlaub bei Jobwechsel und Kündigung aus
Bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet Ihnen eine Bescheinigung über gewährten Urlaub zukommen zu lassen. Das hat zum einen den Hintergrund, dass Sie einen Überblick über Ihren Resturlaub bekommen, aber zum anderen auch, dass Ihr neuer Arbeitgeber Ihren Anspruch bei ihm berechnen kann. Denn haben Sie aus irgendwelchen Gründen im Juni bereits Ihren Gesamtjahresurlaub abgegolten, dann bekommen Sie auch bei einem Wechsel des Jobs keinen neuen Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr.
Wann und wie muss ich meinen Urlaub abgelten
Wann Sie letztlich Ihren Urlaub nehmen, ob im Januar für einen Skiurlaub oder im November für die Karibikreise liegt in Ihrem ermessen. Sollte Ihr Arbeitgeber allerdings nachweisen können, dass dringende betriebliche Belange dem entgegenstehen, so kann der Urlaub auch abgelehnt werden. Das Gleiche gilt wenn zum Beispiel ein Kollege mit Kindern zum gleichen Zeitpunkt Urlaub nehmen will wie ein lediger, kinderloser Mitarbeiter, dann hat ein Arbeitnehmer mit Kindern unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang.
Wenn Sie Ihren gesamten Urlaub zusammenhängend abgelten wollen, dann hat Ihr Arbeitgeber das zu gewähren. Allerdings sind auch hier wieder dringende betriebliche Belange und soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen unter denen Ihr Unternehmen den Urlaub am Stück ablehnen und aufteilen kann. Wenn Sie jedoch noch mindestens 12 Werktage Urlaub zur Verfügung haben, muss einer der Teile mindestens 12 Werktage umfassen. Dies dient Ihrer Gesundheit, denn erst dann tritt eine tatsächliche Erholung ein.
Urlaub in das nächste Jahr mitnehmen
Generell muss Urlaub im gleichen Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Wenn es aber betriebliche Hindernisse gibt oder die Gründe in Ihrer Person, beispielsweise durch Elternzeit, liegen, dann ist eine Übertragung in das kommende Jahr durchaus möglich. In diesem Fall müssen Sie den Urlaub jedoch innerhalb der ersten 3 Monate des Folgejahres genommen haben.
Sollten Sie den Urlaub wegen Jobwechsel nicht nehmen können, dann ist dieser auszubezahlen.
Arbeiten während des Urlaubes
Ihr Urlaub dient zur Erholung. Daher ist es nicht gestattet während Ihres Urlaubes einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Auch darf Ihr Chef Sie nicht einfach aus dem Urlaub zurück holen.
Krank innerhalb des Urlaubes
Sollten Sie während Ihres Urlaubes erkranken und dies durch ärztliches Attest nachweisen können, dürfen Ihnen diese Tage nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen oder angerechnet werden.
Überblick Urlaub
- Urlaubsanspruch erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses
- 20 Tage basierend auf einer 5-Tage Woche, immer 4 volle Wochen
- Auszubildende haben den selben Anspruch auf Erholung
- Erholungsurlaub ist bezahlter Urlaub
- Urlaubstage können unter bestimmten Bedingungen in das Folgejahr übertragen werden
- Sie dürfen nicht während des Urlaubes arbeiten
- Krankheitstage während des Urlaubs dürfen nicht vom Anspruch abgezogen werden